Profi-Hausverkauf | 13.12.2017

Am 01.01.2018 tritt das Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts und – für die Praxis mindestens ebenso wichtig – zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung in Kraft. Die Branche steht vor erheblichen Herausforderungen. Vertragsmuster und Formulare müssen für Verträge, die ab dem 01.01.2018 geschlossen werden, angepasst und überarbeitet werden. Neben Änderungen im allgemeinen Werkvertragsrecht werden ergänzend dazu Spezialregelungen zum Bauvertrag, zum Verbraucherbauvertrag, zum Architekten- und Ingenieurvertrag und zum Bauträgervertrag neu eingeführt. Die kaufrechtliche Mängelhaftung für Baustoffe wird zudem angepasst.

Die wichtigsten Änderungen im allgemeinen Werkvertragsrecht (§§ 631 -650 BGB)

Das neue Recht führt einige lange überfällige Regelungen und Instrumentarien für die Rechtspraxis am Bau ein, dürfte aber erhebliches Streitpotential bergen, das die am Bau Beteiligten, Anwälte und Gerichte über Jahre hinweg beschäftigen wird, bis sich eine Linie herauskristallisiert, auf die sich die Beteiligten einigermaßen verlassen können. Die Branche wird sich in den kommenden Jahren auf erhebliche Rechtsunsicherheiten einstellen müssen, die erst nach und nach von den Gerichten geklärt werden.

Die wichtigsten Änderungen habe ich Ihnen von Rechtsanwalt Dirk Torsten Keller, WINTER Rechtsanwälte und Steuerberater PartG mbB, Bergisch Gladbach, als exklusiver „Punktlandung im Hausverkauf“-Service zusammenstellen lassen. Hier finden Sie die Zusammenfassung „Das neue Baurecht“