Die Bau und Immobilienbranche steht vor erheblichen Herausforderungen: Am 01.01.2018 tritt das Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts und – für die Praxis mindestens ebenso wichtig – zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung in Kraft. Daher müssen Vertragsmuster und Formulare für Verträge, die ab dem 01.01.2018 geschlossen werden, angepasst und überarbeitet werden. Neben Änderungen im allgemeinen Werkvertragsrecht werden ergänzend Spezialregelungen zum Bauvertrag, zum Verbraucherbauvertrag, zum Architekten- und Ingenieurvertrag und zum Bauträgervertrag neu eingeführt. Zudem wird die kaufrechtliche Mängelhaftung für Baustoffe angepasst.
Die wichtigsten Änderungen hat Ihnen Ralph Guttenberger, als Verkaufstrainer der Experte für die Bau- und Immobilienbranche, von Rechtsanwalt Dirk Torsten Keller, WINTER Rechtsanwälte und Steuerberater PartG mbB, Bergisch Gladbach, zusammenstellen lassen. Hier können Sie die Zusammenfassung „Das neue Baurecht“ kostenlos als Service zu „Punktlandung im Hausverkauf“ anfordern:
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